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Vergabeschlüssel für die LVP
Die Berechnung der LVP für die Senioren und für die Jugend erfolgt getrennt.
Für die Jugendabteilung wird pro angefangene 80 Meldenummern 1 LVP zur Verfügung gestellt, für die Vergabe des ersten LVP müssen aber mindestens 3 Aussteller 30 Nummern oder mehr gemeldet haben.
Bei den Senioren werden zur Berechnung der LVP die Mitgliederstärke zu 60% und die Anzahl der Ausstellungsnummern zu 40% herangezogen. Grundlage ist wie bisher 1 LVP je angefangene 20 Mitglieder und 1 LVP je angefangene 80 Ausstellungsnummern, wobei jetzt jedoch nur noch die Seniorenabteilung zählt.
Um die Wertigkeit der LVP als eine besondere Auszeichnung zu erhalten, darf jedoch auf je angefangene 50 Meldenummern maximal ein LVP vergeben werden, auch wenn die Berechnung eine höhere Anzahl ergeben sollte.
Die
nach diesem Vergabeschlüssel errechneten LVP stehen jedem Verein nur 1 x jährlich
zu und sind auf der Schau zu vergeben, die allen Vereinsangehörigen offen
steht. Für eventuell weitere geplante Schauen sind Einzelregelungen mit dem
Landesverbandsvorsitzenden zu treffen, ein Anrecht auf Zuteilung weiterer
LVP besteht aber nicht.
Eine
Sonderregelung gilt für die Landesverbandsschau und die
Kreisverbandsschauen, hier erhält jeder Preisrichter einen LVP.
Um die LVP frühzeitig zuteilen zu können, werden bei den Senioren die Ausstellungszahlen des Vorjahres zu Grunde gelegt. Hat sich die aktuelle Ausstellungszahl um mehr als 80 Nr. gegenüber dem Vorjahr verändert, so ist je ganze 80 Nr. mehr ein zusätzlicher LVP zu beantragen, entsprechend ist bei je 80 Nr. weniger ein LVP zurückzugeben. Bei allen geringeren Abweichungen zum Vorjahr ändert sich die Anzahl der LVP in der Seniorenabteilung nicht. Die LVP für die Jugend werden hingegen stets nach den aktuellen Meldezahlen vergeben.
Werden auf einer Schau irrtümlich LVP zuviel vergeben, wird dies im Folgejahr ausgeglichen.